5 Fragen, die sich Gründer seit dem 2. August bei KI stellen sollten

Muss jeder mit KI erstellte Text gekennzeichnet werden?

Nein. Eine sichtbare Kennzeichnungspflicht betrifft insbesondere KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Dazu können beispielsweise Themen aus Politik, Gesundheit, Sicherheit, Wirtschaft oder Wissenschaft gehören.

Wurde ein Inhalt jedoch fachlich durch Menschen geprüft und unter redaktioneller Verantwortung veröffentlicht, kann die Kennzeichnungspflicht entfallen. Eine reine Rechtschreib- oder Grammatikprüfung reicht hierfür allerdings nicht aus.

1. Kommuniziert meine KI direkt mit Menschen?

Unter­nehmen setzen zunehmend Chatbots, virtuelle Assistenzen oder KI-Agenten ein. Wenn solche Systeme direkt mit Menschen interagieren, muss grundsätzlich erkennbar sein, dass die Kommunikation mit einer KI erfolgt.

Gründende sollten deshalb prüfen, ob entsprechende Hinweise bei ihren digitalen An­ge­boten notwendig sind und für Nutzende klar verständlich dargestellt werden.

2. Erstelle ich mit KI-Inhalte für die Öffentlichkeit?

Nicht jeder mithilfe von KI erstellte Social-Media-Beitrag, Werbetext oder Website-Inhalt benötigt automatisch eine Kennzeichnung.

Relevant wird die Kennzeichnung insbesondere bei KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn keine ausreichende menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung vorliegen. Entscheidend sind daher immer der konkrete Inhalt und dessen Verwendungszweck.

3. Erzeuge oder verändere ich Bilder, Videos oder Stimmen?

Besondere Anforderungen gelten für sogenannte Deepfakes. Werden bestehende Personen, Orte, Objekte oder Ereignisse mithilfe von KI so erzeugt oder verändert, dass die Darstellung authentisch wirken könnte, muss die KI-Manipulation grundsätzlich offengelegt werden.

Dies betrifft nicht nur Videos, sondern kann auch Bilder und Audioinhalte umfassen.

4. Nutzt mein Unter­nehmen KI zur Emotions- oder biometrischen Erkennung?

Unter­nehmen, die entsprechende KI-Systeme einsetzen, müssen betroffene Personen grundsätzlich darüber informieren.

Je nach konkretem Einsatzbereich können darüber hinaus strengere Anforderungen oder sogar Verbote gelten. Dies betrifft beispielsweise bestimmte Formen der Emotionserkennung am Arbeitsplatz.

5. Bin ich Nutzer oder bereits Anbieter eines KI-Systems?

Gerade für Startups ist die eigene Rolle im Sinne des AI-Acts wichtig.

Wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und dieses unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke anbietet, kann als Anbieter gelten. Unter­nehmen, die ein KI-System im beruflichen Kontext unter eigener Verantwortung einsetzen, gelten dagegen grundsätzlich als Betreiber.

Je nach Rolle können sich unterschiedliche rechtliche Pflichten ergeben. Gründende sollten deshalb frühzeitig klären, wie ihr eigenes Geschäftsmodell und der Einsatz von KI einzuordnen sind.

KI-Einsatz im Unter­nehmen bewusst prüfen

Der EU AI Act bedeutet nicht, dass jede Nutzung von Künstlicher Intelligenz verboten oder automatisch kennzeichnungspflichtig ist. Für Unter­nehmen wird es jedoch wichtiger, einen Überblick darüber zu haben, wo und wie KI eingesetzt wird.

Gerade Gründende und junge Unter­nehmen sollten sich daher frühzeitig mit den eigenen KI-Anwendungen auseinandersetzen und prüfen, welche Anforderungen sich daraus ergeben.

Hinweis: Die Infor­mationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Mehr Infor­mationen zum EU AI-Act hier.

Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir dir gerne zur Verfügung: 

Lilian Brys (E-Mail:lilian.brys@viersen.de | fon: 02162 101 247)