„Die Frau mit dem Kuckuck“, so möchte die wohl ungewöhnlichste Mieterin im Gewächshaus Viersen auch im Spaß nicht genannt werden; denn gerade gegen dieses Vorurteil, als Gerichtsvollzieherin alles nur mit Pfandsiegeln (umgangssprachlich Kuckuck genannt) zu bekleben, wehrt sich der gesamte Berufsstand. Für Heike Davids, die als Beamtin der Justiz für das Amtsgericht Viersen tätig ist, ist die Pfändung lediglich ein Mittel der Wahl, um die Interessen der Gläubiger durchzusetzen.
Der Aufgabenbereich der Viersener Gerichtsvollzieherin ist klar definiert, sie vollstreckt Urteile und andere Vollstreckungstitel und stellt bedeutsame Schriftstücke persönlich zu. Natürlich geht es dabei primär um die Durchsetzung von Geldforderungen gegenüber Schuldnern. Und natürlich werden dabei häufig, wenn auch Ratenzahlungsvereinbarungen oder die sofortige Begleichung der Schulden nicht möglich sind, Schmuck, Möbel, Autos oder andere Vermögensgegenstände mit dem „Kuckuck“ versehen. „Aber“, so Heike Davids, „nach einer fruchtlosen Pfändung, wie es in der Amtssprache heißt, wenn es sich also nicht lohnt, etwas zu Geld zu machen, kann ich den Betroffenen auch die Vermögensauskunft, früher als eidesstattliche Versicherung und noch davor als Offenbarungseid bekannt, abnehmen.“
Kein gern gesehener Gast
Zwangsräumungen oder Herausgabevollstreckungen gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich dieses Berufes. Kein Wunder also, dass Heike Davids, wenn sie an einer Haustür klingelt, kein gern gesehener Gast ist. Die Summen, die sie einkassieren muss, variieren von kleineren bis hin zu großen Beträgen. Häufig belasten sich Menschen gerade heute mit unnötig hohen Ausgaben für Konsumgüter und erreichen irgendwann die Grenze, an der sie nicht mehr bezahlen können. Das Erscheinen des Gerichtsvollziehers ist – bei fehlenden anderen Lösungsmöglichkeiten – die Folge. Der hat Kraft seines Amtes und ausgewiesen mit den entsprechenden Dokumenten, das Recht, jede Wohnung und jedes Haus zu betreten, in dem er pfändbare Gegenstände vermutet.
Zwei Ausbildungen hat Heike Davids für ihren Beruf durchlaufen. Zunächst eine zweijährige Ausbildung für den mittleren Justizdienst und im Anschluss daran die zweijährige Ausbildung für die Gerichtsvollzieherlaufbahn. Offiziell zählt der Beruf der Gerichtsvollzieherin zu den Nebenlaufbahnen des mittleren Justizdienstes. Zweifel an der Richtigkeit der Wahl dieses Berufes hatte die seltene Gewächshauspflanze nicht und die ständig auftretenden neuen Herausforderungen werden kraftvoll gemeistert.
Die gebürtige Viersenerin kannte das Alte Gymnasium vom vorbeigehen und war schnell vom Gebäude und den dort zu mietenden Büros begeistert. Aus einem Besuch wurde wenig später ein Einzug: „Die Lage in meinem zugeteilten Amtsbezirk, die historischen Räumlichkeiten, die ich sehr individuell gestaltet habe und der Besprechungsraum, den ich für meine für meine Tätigkeit nutzen kann, haben mich überzeugt.“ Dank der guten Unterstützung der Viersener Wirtschaftsförderung und der Gemeinschaft fühlt sich Heike Davids im Gewächshaus und in Viersen bestens aufgehoben.
